ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN FÜR CONTAINER
gültig für die Modul System Pro Sp. z o.o., Rakowice Wielkie 47E, 59-600 Lwówek Śląski, USt-IdNr. (NIP): 6161563929
1. Allgemeine Bestimmungen
- Diese Bedingungen regeln die Richtlinien für die Miete von Containern, die von der Modul System Pro Sp. z o.o., im Folgenden „Vermieter“ genannt, angeboten werden.
- Die Bedingungen gelten für alle Mietverträge, die elektronisch, telefonisch oder schriftlich abgeschlossen werden.
- Die Akzeptanz dieser Bedingungen durch den Mieter ist gleichbedeutend mit dem Abschluss eines Mietvertrages für Container zu den hierin festgelegten Bedingungen.
- Der Mieter verpflichtet sich, diese Bedingungen während der gesamten Mietdauer einzuhalten.
2. Leistungsumfang
- Der Vermieter stellt Büro-, Sozial-, Lager-, Sanitärcontainer und andere Module gemäß dem aktuellen Angebot zur Verfügung.
- Die detaillierten technischen Parameter der Container und deren Ausstattung werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt.
3. Vertragsschluss
- Der Mietvertrag kommt zustande mit:
- der Akzeptanz der AGB auf der Website,
- der Auftragsbestätigung durch den Mieter (per E-Mail oder telefonisch),
- der Annahme des Auftrags zur Ausführung durch den Vermieter.
- Der Mieter erklärt, dass die bei der Bestellung angegebenen Daten wahrheitsgemäß sind.
4. Lieferung und Abholung der Container
- Die Lieferung der Container erfolgt an die vom Mieter angegebene Adresse.
- Die Kosten für Transport, Entladung und Aufstellung der Container trägt der Mieter, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
- Der Mieter sorgt für geeignete Bedingungen für die Aufstellung der Container (befestigter Untergrund, Zufahrt für Fahrzeuge).
- Die Abholung der Container nach Beendigung der Mietzeit erfolgt zu einem mit dem Vermieter vereinbarten Termin.
5. Nutzungsbedingungen
- Der Mieter verpflichtet sich, die Container bestimmungsgemäß zu nutzen.
- Es ist untersagt:
- in die Konstruktion der Container einzugreifen,
- zusätzliche Installationen ohne Zustimmung des Vermieters anzubringen,
- zu streichen, zu bohren oder bauliche Veränderungen vorzunehmen,
- die Container an Dritte unterzuvermieten.
- Der Mieter ist für die Erhaltung der Container in einem ordnungsgemäßen technischen Zustand und für deren Sauberkeit verantwortlich.
- Der Mieter haftet für Schäden, die durch sein Verschulden oder das Verschulden Dritter, die die Container nutzen, entstehen.
6. Gebühren und Abrechnung
- Der Mieter verpflichtet sich, die Gebühren gemäß der Preisliste oder dem Angebot fristgerecht zu begleichen.
- Der Vermieter kann eine Kaution erheben, die nach Beendigung der Miete und positiver Abnahme der Container zurückerstattet wird.
- Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen und die weitere Leistungserbringung einzustellen.
- Die Kosten für Reparaturen, die aus Beschädigungen resultieren, gehen zu Lasten des Mieters.
7. Haftung des Mieters
- Der Mieter trägt die volle Verantwortung für die Container vom Zeitpunkt der Lieferung bis zur Abholung durch den Vermieter.
- Der Mieter haftet für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Container, ausgenommen sind verdeckte Mängel.
- Der Mieter verpflichtet sich, alle Störungen oder Schäden unverzüglich nach deren Feststellung zu melden.
8. Beendigung des Mietverhältnisses
- Der Mieter gibt die Container in einem nicht verschlechterten Zustand zurück, unter Berücksichtigung der normalen Abnutzung.
- Die Container müssen in sauberem Zustand zurückgegeben werden; andernfalls stellt der Vermieter eine Reinigungsgebühr in Rechnung.
- Ist eine Abholung der Container aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht möglich, ist der Vermieter berechtigt, zusätzliche Stand- und Transportkosten zu berechnen.
9. Schlussbestimmungen
- In Angelegenheiten, die in diesen Bedingungen nicht geregelt sind, finden die Vorschriften des Zivilgesetzbuches Anwendung.
- Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern.
- Die jeweils aktuelle Version der Bedingungen wird auf der Website des Vermieters veröffentlicht und ist ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung gültig.